Befähigte Personen für Arbeits- und Schutzgerüste
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Bauleiter, Vorarbeiter, Meister, Sicherheitsbeauftragte, Koordinatoren nach Baustellenverordnung sowie alle Personen, die im Unternehmen eine Befähigte Person für Arbeits- und Schutzgerüste verantwortlich gemacht werden sollen.
Die Schulung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um Gerüste hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustandes und ihrer sicheren Verwendung fachgerecht zu beurteilen, erkennbare Mängel festzustellen und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
Seminarinhalte:
Die Inhalte der Schulung umfassen unter anderem:
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
- Aufgaben und Verantwortung der zur Prüfung befähigten Person
- Gerüstarten und deren Einsatzbereiche
- Aufbau und Bestandteile von Arbeits- und Schutzgerüsten
- Anforderungen an Tragfähigkeit und Standsicherheit
- Verankerungen und Verankerungsraster
- Gerüstbeläge und Belagflächen
- Seitenschutz, Geländer und Bordbretter
- Sichere Aufstiege und Zugänge
- Last- und Breitenklassen
- Abstände zum Bauwerk
- Absturzgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
- Anforderungen an Gerüstaufstellung und Untergrund
- Veränderungen und nachträgliche Eingriffe am Gerüst
- Schutzgerüste und besondere Anforderungen
- Berücksichtigung von Wind- und Witterungseinflüssen
- Erkennen beschädigter oder unzulässiger Gerüstbauteile
- Beurteilung typischer Gerüstmängel
- Kennzeichnung und Freigabe von Gerüsten
- Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Umgang mit Prüfprotokollen
Wie lange dauert eine Ausbildung zur befähigten Person für Arbeits- und Schutzgerüste?
- Die Ausbildung zur befähigten Person für Arbeits- und Schutzgerüste dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
Rechtliche Grundlage
Die Qualifizierung orientiert sich insbesondere an:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
- TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“
- DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
- DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“
- DIN EN 12811 für temporäre Konstruktionen für Bauwerke
- Herstellerangaben sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen der jeweiligen Gerüstsysteme
Ziel des Seminars:
Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden in der Lage, Arbeits- und Schutzgerüste systematisch auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu kontrollieren und im Rahmen ihrer Beauftragung fachgerecht zu beurteilen. Sie können typische Mängel und Gefährdungen erkennen, die Standsicherheit, Zugänge, Gerüstbeläge, Seitenschutz, Verankerungen und weitere sicherheitsrelevante Bestandteile beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen veranlassen.
Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren und zu beurteilen, ob ein Gerüst für die vorgesehene Verwendung sicher genutzt werden kann.
Das Ziel: Gerüste nicht nur kontrollieren – sondern Gefährdungen erkennen, Mängel richtig beurteilen und für sichere Arbeitsplätze in der Höhe sorgen.
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