Sicherheitsunterweisung
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an alle Beschäftigten eines Unternehmens sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Baustellen, in der Industrie, im Handwerk und in technischen Arbeitsbereichen.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung dient dazu, Beschäftigte regelmäßig über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren und das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig zu stärken.
Seminarinhalte:
Die Inhalte der jährlichen Sicherheitsunterweisung werden individuell an das Unternehmen, die Tätigkeiten und die vorhandenen Gefährdungen angepasst und umfassen unter anderem:
- Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Verhalten auf Baustellen und in betrieblichen Arbeitsbereichen
- Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und deren richtige Verwendung
- Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
- Absturzgefährdungen und Absturzsicherung
- Gefährdungen durch elektrischen Strom
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Heben und Tragen von Lasten
- Innerbetrieblicher Verkehr und Baumaschinen
- Brandschutz und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen
- Flucht- und Rettungswege
- Verhalten bei Notfällen und besonderen Gefahrensituationen
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Melden von Mängeln, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
- Betriebliche und baustellenspezifische Sicherheitsregelungen
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Beschäftigte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend regelmäßig unterwiesen werden.
Die Unterweisung ist entsprechend den betrieblichen Gefährdungen und geltenden Vorschriften zu wiederholen. In vielen Bereichen ist eine Wiederholung mindestens einmal jährlich vorgesehen.
Zusätzliche Unterweisungen können insbesondere erforderlich sein bei:
- Aufnahme einer neuen Tätigkeit
- Veränderungen des Aufgabenbereichs
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren
- Neuen oder veränderten Gefährdungen
- Unfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen
- Unter 18 Jahre mindestens zweimal im Jahr
Die Unterweisung muss auf die konkrete Tätigkeit und Gefährdung der Beschäftigten abgestimmt und entsprechend dokumentiert werden.
Rechtliche Grundlage
Die jährliche Sicherheitsunterweisung basiert insbesondere auf:
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), soweit Gefahrstoffe eingesetzt werden
- sowie weiteren tätigkeits- und branchenspezifischen Vorschriften und Regelwerken
Ziel des Seminars:
Nach der Sicherheitsunterweisung kennen die Beschäftigten die wesentlichen Gefährdungen ihres Arbeitsbereiches sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
Sie wissen, wie sie sich im täglichen Arbeitsablauf sicher verhalten, persönliche Schutzausrüstung richtig einsetzen und bei Gefahrensituationen, Störungen, Unfällen oder Notfällen reagieren müssen.
Das Ziel geht dabei über die reine Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus: Die Beschäftigten sollen Gefahren frühzeitig erkennen, Verantwortung für die eigene Sicherheit und die ihrer Kolleginnen und Kollegen übernehmen und aktiv zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen.
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